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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

der dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

1.1 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG führt alle Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) aus. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden sind unwirksam

1.2 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ist berechtigt, Verträge ganz oder in Teilen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG zustande.

2.2 Die Auftragsbestätigung von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ist für den Vertragsinhalt maßgebend, Abweichungen zu Prospekt- oder Werbeaussagen und früheren Angeboten bzw. auf den gelieferten Waren aufgedruckten Gütezeichen stellen keinen Mangel dar.

2.3 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG behält sich produktionsbedingte Mehrlieferungen gegenüber der Bestellung vor, soweit die Mehrlieferungen für den Kunden zumutbar sind. Als zumutbar gilt bei einer Lieferung bis 500 Stück eine Mehrlieferung von 20 %. bei einer Lieferung bis 3.000 Stück eine Mehrlieferung von 15 % und bei einer Lieferung von mehr als 3.000 Stück eine Mehrlieferung von 10 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Einzelfall lediglich eine geringere Mehrlieferung zumutbar ist. Zu vergüten ist in solchen Fällen die tatsächliche, maximal die zumutbare Liefermenge.

dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG behält sich auch produktionsbedingte Minderlieferungen gegenüber der Kundenbestellung vor, soweit Minderlieferungen für den Kunden zumutbar sind. In den vorstehenden Fällen hat der Kunde die tatsächlichen Liefermengen zu vergüten.

2.4 Muster werden von Hand gefertigt. dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG behält sich handelsübliche Abweichungen zwischen den gefertigten Mustern und den maschinell erstellten Produkten vor.

 

3. Preise

3.1 Preisangebote bzw. bestätigte Vertragspreise verstehen Sich stets zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Preise gelten ab Werk. Frachtkosten sowie Kosten für Verpackung und Verladung trägt der Kunde. Soll der Warentransport vereinbarungsgemäß versichert werden, übernimmt der Kunde die Kosten der Versicherung.

3.3 Haben die Vertragspartner keine Preisvereinbarung getroffen, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG.

3.4 Soll die bestellte Ware nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluss geliefert werden, kann dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG zwischenzeitlich gestiegene Produktionskosten, insbesondere Rohstoffkosten, preis erhöhend geltend machen.

3.5 Vom Kunden zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen und Lieferungen, die vom ursprünglichen Vertragsumfang nicht gedeckt sind oder hiervon abweichen, sind auf der Basis der vorstehenden Ziffern zu vergüten.

 

4. Lieferungen, Hilfsmittel, Lagerkosten

4.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen, sobald alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Holt der Kunde die Ware bei dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ab, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Ansonsten ist die Lieferfrist eingehalten. wenn dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG die Lieferung zum Versand bringt.

4.2 Werden aus einer Kundenbestellung angemessene Teilpartien fertig gestellt. ist dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG berechtigt. dem Kunden die fertig gestellte Teilpartie zu liefern.

4.3 Soweit dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co KG im Rahmen der Auftragsabwicklung Werkzeuge, Formen oder andere Produktionshilfsmittel herstellt oder beschafft, verbleiben diese zur freien Verfügung im Eigentum von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG. Der Kunde erlangt keinen Eigentums- oder Besitzverschaffungsanspruch. Dies gilt auch für den Fall, dass die Herstellung bzw. die Beschaffung der Produktionshilfsmittel vereinbarungsgemäß vom Kunden zu bezahlen ist.

4.4 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG lässt die bestellte Ware gemeinsam mit Paletten und sonstigen Transporthilfsmitteln beim Kunden anliefern. Den Empfang der Transporthilfsmittel hat der Kunde zu quittieren. Der Kunde hat Transporthilfsmittel gleicher Zahl, Att und Güte an dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG zurückzugeben. Die Rückgabe kann jeweils unentgeltlich an den die Bestellung anliefernden Transportunternehmer erfolgen. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, hat er den Rücktransport an den Sitz von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG auf eigene Kosten selbst zu organisieren.

4.5 Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug. hat er die im Rahmen der Lagerung entstehenden üblichen Kosten zu tragen.

 

5 Zahlungsbedingungen, Schadensersatz

5. 1 Zahlungen sind sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Ware.

5 2 Es wird Barzahlung vereinbart. Werden Schecks oder Wechsel ausnahmsweise erfüllungshalber angenommen, trägt dar Kunde sämtliche hiermit verbundenen Kosten. Die Annahme von Schecks oder Wechseln stellt keine Stundung der Forderungen durch dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG dar. Bei Annahme von Schecks oder Wechseln erlöschen Forderungen und Vorbehaltsrechte gem. Ziffer 10 erst mit der unwiderruflichen Einlösung der Schecks oder Wechsel.

5.3 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 6,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG behält sich die Geltendmachung weitergehender Zinsansprüche vor.

5. 4 Soweit dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &. Co. KG Teilpartien erstellt und an den Kunden ausliefert, ist dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG berechtigt, dem Kunden die gelieferte Teilpartie zu berechnen. Es gelten insoweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen.

5.5 Hat der Kunde die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten, schuldet er dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG Schadensersatz wegen entgangenen Gewinne. Der Schadensersatzanspruch für Vertragsteile, die dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu erfüllen hat, wird mit 8.00 % des vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer) pauschaliert. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale. dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG behält sich vor, einen höheren als den pauschalen Schadensersatz im Einzelfall nachzuweisen.
 

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung

6. 1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, er stützt seine Leistungsverweigerung auf unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, oder auf einen berechtigten Mangeleinwand. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde die Zahlung der Vergütung in Höhe des dreifachen Mangelwertes zurückbehalten.

6. 2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen zu erklären, es sei denn, er stützt diese auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

6.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG gegenüber Forderungen des Kunden zur Aufrechnung berechtigt ist, auch wenn die Fälligkeiten der gegenseitigen Forderungen verschieden sind und von der einen Seite Barzahlung und von der anderen Seite Zahlung per Scheck oder Wechsel vereinbart ist.

6.4 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Leistungspflicht in Verzug oder tritt nach Abschluss des Vertrages beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein, ist dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der Auftraggeber eine angemessene Sicherheitsleistung bereit stellt oder Zug um Zug Erfüllung anbietet. Ist der Kunde weder zur Leistung Zug um Zug noch zu einer Sicherheitsleistung bereit, kann dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Ist dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG berechtigt, den Rücktritt zu erklären, ist der Kunde zur Zahlung sämtlicher mit der Rückabwicklung verbundener Transport-, Verpackungs-, Verlade- und Versicherungskosten verpflichtet.

 

7. Obliegenheiten des Kunden

7.1 Ist die Ware zur Verpackung so genannter gefährlicher Güter bestimmt, ist der Kunde verpflichtet, dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG vor Auftragserteilung detailiert über alle mit den zu verpackenden Gütern verbundenen Gefahren vollständig schriftlich zu informieren.

7.2 Der Kunde hat fremde Urheber- und Schutzrechte zu beachten. Insbesondere hat er dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG nur solche Druck- und Produktionsanweisungen zu erteilen, die fremde Urheber- und Schutzrechte nicht verletzen. Der Kunde stellt dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter, die auf vom Kunden veranlassten Rechtsverletzungen beruhen, frei.

7.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.

7.4 Erkennt der Kunde später einen nicht offensichtlichen Mangel, so hat er diesen unter Beachtung einer Ausschlussfrist von 2 Wochen gegenüber dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG anzuzeigen.
 

8. Gewährleistung

8.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung Ieisten. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, bleibt dem Kunden vorbehalten, wahlweise zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt Erfüllung kann der Kunde nur ausnahmsweise geltend machen, wenn ihm eine Nachertüllung nicht zugemutet werden kann. § 478 BGB gilt uneingeschränkt.
 

9. Haftung

9.1 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG haftet auch, wenn Garantien nicht erfüllt, Beschaffungszusagen nicht eingehalten bzw. Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen verletzt werden und wenn Schäden auf der Verletzung des Produkthaftungsgesetzes beruhen.

9.2 Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur dann eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche Pflichten, deren Beachtung für die Erreichung des Vertragszweckes unentbehrlich sind. Bei leicht fahrlässigem Verhalten wird eine Haftung für Schäden nur insoweit übernommen, als diese bei Vertragsschluss oder bei Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware sowie an den aus ihrer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor.

10.2 Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Eine etwaige Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nimmt der Kunde für dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG vor, ohne dass hieraus Verpflichtungen für dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG entstehen.

10.3 Verarbeitet der Kunde die Im Eigentum von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG stehende Ware mit eigenen anderen Gegenständen, so erlangt dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG das Eigentum an der neuen Sache. Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen, so steht dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der fremden Gegenstände zu. Maßgeblich für die Wertbetrachtung ist der Zeitpunkt der Be- bzw. Verarbeitung. Die durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erlangten Miteigentumsanteile überträgt der Kunde bereits jetzt auf dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG. Der Kunde wird die neue Sache als Verwahrer für dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG besitzen.

10.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware und die aus ihrer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehende neue Sache nur in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr veräußern. Der Kunde ist nicht berechtigt. die Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern, mit denen er ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart hat. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere die Eigentumsrechte von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG gefährdende Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet.

10.5 Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sowie aus sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgründen an dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ab. dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an. Von der Abtretung werden insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware gegen den Schädiger, Versicherungsunternehmen oder sonstige Dritte erfasst sowie Ersatzansprüche wegen gezogener Nutzungen.

10.6 Übersteigt der Wert der Sicherungen die Forderungen von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG um mehr als 20 %, so kann der Kunde die Freigebe der darüber hinausgehenden Sicherungen nach Wahl von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG verlangen.
 

11. Schlussbestimmung

11.1 dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ist berechtigt. die im Rahmen der Geschäftsverbindungen erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11.2 Erfüllungsort ist der Sitz der von Kunden beauftragten Niederlassung von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 50321 Brühl.

11.3 Die Beziehungen zwischen dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.

11.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AVLB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 

Solingen. April 2007

DISPLAY Verpackungsservice GmbH, Erkelenz.

Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8892

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