Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)
der dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
1.
Allgemeines
1.1
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG führt alle Lieferungen und Leistungen
im Geschäftsverkehr mit Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen (AVLB) aus. Hiervon
abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden
sind unwirksam
1.2
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG ist berechtigt, Verträge ganz oder in
Teilen durch Nachunternehmer ausführen zu
lassen.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Angebote sind stets freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst durch eine schriftliche
oder mündliche Auftragsbestätigung von dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
zustande.
2.2
Die Auftragsbestätigung von dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ist für
den Vertragsinhalt maßgebend, Abweichungen
zu Prospekt- oder Werbeaussagen und früheren
Angeboten bzw. auf den gelieferten Waren
aufgedruckten Gütezeichen stellen keinen
Mangel dar.
2.3
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG behält sich produktionsbedingte
Mehrlieferungen gegenüber der Bestellung
vor, soweit die Mehrlieferungen für den
Kunden zumutbar sind. Als zumutbar gilt bei
einer Lieferung bis 500 Stück eine
Mehrlieferung von 20 %. bei einer Lieferung
bis 3.000 Stück eine Mehrlieferung von 15 %
und bei einer Lieferung von mehr als 3.000
Stück eine Mehrlieferung von 10 %. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
im Einzelfall lediglich eine geringere
Mehrlieferung zumutbar ist. Zu vergüten ist
in solchen Fällen die tatsächliche, maximal
die zumutbare Liefermenge.
dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
behält sich auch produktionsbedingte
Minderlieferungen gegenüber der
Kundenbestellung vor, soweit
Minderlieferungen für den Kunden zumutbar
sind. In den vorstehenden Fällen hat der
Kunde die tatsächlichen Liefermengen zu
vergüten.
2.4
Muster werden von Hand gefertigt. dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
behält sich handelsübliche Abweichungen
zwischen den gefertigten Mustern und den
maschinell erstellten Produkten vor.
3.
Preise
3.1
Preisangebote bzw. bestätigte Vertragspreise
verstehen Sich stets zuzüglich der
jeweiligen Mehrwertsteuer.
3.2
Die Preise gelten ab Werk. Frachtkosten
sowie Kosten für Verpackung und Verladung
trägt der Kunde. Soll der Warentransport
vereinbarungsgemäß versichert werden,
übernimmt der Kunde die Kosten der
Versicherung.
3.3
Haben die Vertragspartner keine
Preisvereinbarung getroffen, gilt die
jeweils aktuelle Preisliste von dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG.
3.4
Soll die bestellte Ware nach Ablauf von mehr
als 4 Monaten seit Vertragsabschluss
geliefert werden, kann dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
zwischenzeitlich gestiegene
Produktionskosten, insbesondere
Rohstoffkosten, preis erhöhend geltend
machen.
3.5
Vom Kunden zusätzlich bzw. nachträglich
beauftragte Leistungen und Lieferungen, die
vom ursprünglichen Vertragsumfang nicht
gedeckt sind oder hiervon abweichen, sind
auf der Basis der vorstehenden Ziffern zu
vergüten.
4.
Lieferungen, Hilfsmittel, Lagerkosten
4.1
Vereinbarte Lieferfristen beginnen, sobald
alle Einzelheiten der Ausführung
klargestellt sind. Holt der Kunde die Ware
bei dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH
& Co. KG ab, ist die Lieferfrist
eingehalten, wenn Versandbereitschaft
mitgeteilt wird. Ansonsten ist die
Lieferfrist eingehalten. wenn dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG die
Lieferung zum Versand bringt.
4.2
Werden aus einer Kundenbestellung
angemessene Teilpartien fertig gestellt. ist
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG berechtigt. dem Kunden die fertig
gestellte Teilpartie zu liefern.
4.3
Soweit dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung
GmbH & Co KG im Rahmen der
Auftragsabwicklung Werkzeuge, Formen oder
andere Produktionshilfsmittel herstellt oder
beschafft, verbleiben diese zur freien
Verfügung im Eigentum von dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG. Der
Kunde erlangt keinen Eigentums- oder
Besitzverschaffungsanspruch. Dies gilt auch
für den Fall, dass die Herstellung bzw. die
Beschaffung der Produktionshilfsmittel
vereinbarungsgemäß vom Kunden zu bezahlen
ist.
4.4
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG lässt die bestellte Ware gemeinsam
mit Paletten und sonstigen
Transporthilfsmitteln beim Kunden anliefern.
Den Empfang der Transporthilfsmittel hat der
Kunde zu quittieren. Der Kunde hat
Transporthilfsmittel gleicher Zahl, Att und
Güte an dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung
GmbH & Co. KG zurückzugeben. Die Rückgabe
kann jeweils unentgeltlich an den die
Bestellung anliefernden Transportunternehmer
erfolgen. Macht der Kunde von dieser
Möglichkeit keinen Gebrauch, hat er den
Rücktransport an den Sitz von dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG auf
eigene Kosten selbst zu organisieren.
4.5
Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in
Verzug. hat er die im Rahmen der Lagerung
entstehenden üblichen Kosten zu tragen.
5
Zahlungsbedingungen, Schadensersatz
5. 1
Zahlungen sind sofort nach Lieferung ohne
Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30
Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung leistet, spätestens jedoch 30 Tage
nach Fälligkeit und Empfang der Ware.
5 2
Es wird Barzahlung vereinbart. Werden
Schecks oder Wechsel ausnahmsweise
erfüllungshalber angenommen, trägt dar Kunde
sämtliche hiermit verbundenen Kosten. Die
Annahme von Schecks oder Wechseln stellt
keine Stundung der Forderungen durch dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
dar. Bei Annahme von Schecks oder Wechseln
erlöschen Forderungen und Vorbehaltsrechte
gem. Ziffer 10 erst mit der unwiderruflichen
Einlösung der Schecks oder Wechsel.
5.3
Kommt der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden
Verzugszinsen in Höhe von 6,00
Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
fällig. dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung
GmbH & Co. KG behält sich die Geltendmachung
weitergehender Zinsansprüche vor.
5. 4
Soweit dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung
GmbH &. Co. KG Teilpartien erstellt und an
den Kunden ausliefert, ist dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
berechtigt, dem Kunden die gelieferte
Teilpartie zu berechnen. Es gelten insoweit
die vorstehenden Zahlungsbedingungen.
5.5
Hat der Kunde die vorzeitige Beendigung des
Vertragsverhältnisses zu vertreten, schuldet
er dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG Schadensersatz wegen entgangenen
Gewinne. Der Schadensersatzanspruch für
Vertragsteile, die dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG infolge
der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu
erfüllen hat, wird mit 8.00 % des
vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer)
pauschaliert. Dem Kunden wird der Nachweis
gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden
oder wesentlich geringer als die Pauschale.
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG behält sich vor, einen höheren als
den pauschalen Schadensersatz im Einzelfall
nachzuweisen.
6.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
6. 1
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen
zurückzuhalten, es sei denn, er stützt seine
Leistungsverweigerung auf unbestrittene bzw.
rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche
die auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen, oder auf einen berechtigten
Mangeleinwand. Ist die gelieferte Ware
mangelhaft, kann der Kunde die Zahlung der
Vergütung in Höhe des dreifachen
Mangelwertes zurückbehalten.
6. 2
Der Kunde ist nicht berechtigt, die
Aufrechnung mit Gegenforderungen zu
erklären, es sei denn, er stützt diese auf
unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen.
6.3
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
dass dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH
& Co. KG gegenüber Forderungen des Kunden
zur Aufrechnung berechtigt ist, auch wenn
die Fälligkeiten der gegenseitigen
Forderungen verschieden sind und von der
einen Seite Barzahlung und von der anderen
Seite Zahlung per Scheck oder Wechsel
vereinbart ist.
6.4
Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner
Leistungspflicht in Verzug oder tritt nach
Abschluss des Vertrages beim Kunden eine
wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse ein, ist dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
berechtigt, die vertraglich geschuldete
Leistung solange zu verweigern, bis der
Auftraggeber eine angemessene
Sicherheitsleistung bereit stellt oder Zug
um Zug Erfüllung anbietet. Ist der Kunde
weder zur Leistung Zug um Zug noch zu einer
Sicherheitsleistung bereit, kann dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG vom
Vertrag zurücktreten. Ist dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
berechtigt, den Rücktritt zu erklären, ist
der Kunde zur Zahlung sämtlicher mit der
Rückabwicklung verbundener Transport-,
Verpackungs-, Verlade- und
Versicherungskosten verpflichtet.
7.
Obliegenheiten des Kunden
7.1
Ist die Ware zur Verpackung so genannter
gefährlicher Güter bestimmt, ist der Kunde
verpflichtet, dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG vor
Auftragserteilung detailiert über alle mit
den zu verpackenden Gütern verbundenen
Gefahren vollständig schriftlich zu
informieren.
7.2
Der Kunde hat fremde Urheber- und
Schutzrechte zu beachten. Insbesondere hat
er dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG nur solche Druck- und
Produktionsanweisungen zu erteilen, die
fremde Urheber- und Schutzrechte nicht
verletzen. Der Kunde stellt dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG von
Ansprüchen Dritter, die auf vom Kunden
veranlassten Rechtsverletzungen beruhen,
frei.
7.3
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der
Ablieferung zu untersuchen und etwaige
Mängel unverzüglich anzuzeigen.
7.4
Erkennt der Kunde später einen nicht
offensichtlichen Mangel, so hat er diesen
unter Beachtung einer Ausschlussfrist von 2
Wochen gegenüber dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
anzuzeigen.
8.
Gewährleistung
8.1
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form der
Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung
Ieisten. Schlägt die Nacherfüllung zweimal
fehl, bleibt dem Kunden vorbehalten,
wahlweise zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatz statt
Erfüllung kann der Kunde nur ausnahmsweise
geltend machen, wenn ihm eine Nachertüllung
nicht zugemutet werden kann. § 478 BGB gilt
uneingeschränkt.
9.
Haftung
9.1
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG haftet für Schäden, die auf
vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen beruhen. dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG haftet
auch, wenn Garantien nicht erfüllt,
Beschaffungszusagen nicht eingehalten bzw.
Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen
verletzt werden und wenn Schäden auf der
Verletzung des Produkthaftungsgesetzes
beruhen.
9.2
Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur
dann eine Haftung für Sach- und
Vermögensschäden, wenn wesentliche
Vertragspflichten verletzt werden.
Wesentliche Vertragspflichten sind nur
solche Pflichten, deren Beachtung für die
Erreichung des Vertragszweckes unentbehrlich
sind. Bei leicht fahrlässigem Verhalten wird
eine Haftung für Schäden nur insoweit
übernommen, als diese bei Vertragsschluss
oder bei Pflichtverletzung vorhersehbar
waren.
10.
Eigentumsvorbehalt
10.1
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG behält sich das Eigentum an der
gelieferten Ware sowie an den aus ihrer
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden
Ansprüche vor.
10.2
Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und
Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren verpflichtet. Eine etwaige
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
nimmt der Kunde für dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG vor,
ohne dass hieraus Verpflichtungen für dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
entstehen.
10.3
Verarbeitet der Kunde die Im Eigentum von
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG stehende Ware mit eigenen anderen
Gegenständen, so erlangt dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG das
Eigentum an der neuen Sache. Verarbeitet der
Kunde die Vorbehaltsware mit fremden
Gegenständen, so steht dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG das
Miteigentum an den neuen Sachen im
Verhältnis des Wertes der verarbeiteten
Vorbehaltsware zum Wert der fremden
Gegenstände zu. Maßgeblich für die
Wertbetrachtung ist der Zeitpunkt der Be-
bzw. Verarbeitung. Die durch die Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung erlangten
Miteigentumsanteile überträgt der Kunde
bereits jetzt auf dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG. Der
Kunde wird die neue Sache als Verwahrer für
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG besitzen.
10.4
Der Kunde darf die Vorbehaltsware und die
aus ihrer Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung entstehende neue Sache nur in
ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr veräußern.
Der Kunde ist nicht berechtigt. die
Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern, mit
denen er ein wirksames Abtretungsverbot
vereinbart hat. Sicherungsübereignungen,
Verpfändungen und andere die Eigentumsrechte
von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH
& Co. KG gefährdende Verfügungen sind dem
Kunden nicht gestattet.
10.5
Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus
der Weiterveräußerung sowie aus sonstigen,
die Vorbehaltsware betreffenden
Rechtsgründen an dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG ab. dvs
Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG
nimmt diese Abtretung an. Von der Abtretung
werden insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen Beschädigung oder Zerstörung der
Vorbehaltsware gegen den Schädiger,
Versicherungsunternehmen oder sonstige
Dritte erfasst sowie Ersatzansprüche wegen
gezogener Nutzungen.
10.6
Übersteigt der Wert der Sicherungen die
Forderungen von dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG um mehr
als 20 %, so kann der Kunde die Freigebe der
darüber hinausgehenden Sicherungen nach Wahl
von dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH
& Co. KG verlangen.
11.
Schlussbestimmung
11.1
dvs Jahncke Kunststoffverarbeitung GmbH &
Co. KG ist berechtigt. die im Rahmen der
Geschäftsverbindungen erhaltenen
personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten.
11.2
Erfüllungsort ist der Sitz der von Kunden
beauftragten Niederlassung von dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist
50321 Brühl.
11.3
Die Beziehungen zwischen dvs Jahncke
Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG und dem
Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter
Ausschluss des Konfliktrechts und des
UN-Kaufrechts.
11.4
Sind oder werden einzelne Bestimmungen
dieser AVLB unwirksam, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Solingen. April 2007
DISPLAY Verpackungsservice GmbH, Erkelenz.
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8892 |